Der personenorientierte bzw. personenzentrierte Ansatz bedeutet neue Herausforderungen für die Finanzierungs- als auch die Träger- bzw. Einrichtungsstrukturen und damit vor allem für die Leitungskräfte. Neue Konzepte müssen erarbeitet und behutsam, aber zielgerichtet umgesetzt werden. Letztlich muss sich das Handeln daran messen lassen, ob und wie die individuellen Ziele aus Inklusions- und Teilhabeplanung erreicht werden.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihr Konzept den aktuellen Anforderungen bzw. Rahmenbedingungen anzupassen und weiterzuentwickeln, Strategien zu deren Umsetzung bis auf MitarbeiterInnenebene zu planen und zu implementieren sowie die vorhandenen Organisationsstrukturen zukunfts- und leistungsfähig zu gestalten.
Jede Organisation ist nur so gut wie die Strukturen, die sie tragen. Diese Strukturen bestimmen, wie weit die Mitarbeitenden ihr Potenzial entfalten können. Dies können sie am besten dann, wenn sie sich mit der Organisation identifizieren und einen Sinn in ihrem Tun erkennen.
Die besondere Herausforderung aber auch Chance des BTHG liegt in der Weiterentwicklung der Leistungen hin zur selbstbestimmten Assistenz im Rahmen Personenzentrierung.
Ein Ziel von Organisationentwicklung ist es, Arbeitsabläufe zu optimieren, Teams neu auszurichten sowie über einen hohen Grad der Identifikation und Selbstverwirklichung die Arbeit menschlich und sinnstiftend zu gestalten. Weiterhin können Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und Innovationsfähigkeit in Ihrer Organisation und dadurch des Unternehmens selbst erhöht werden, damit Arbeit auch Spaß macht und das beste Ergebnis im Sinne des Auftrags erzielt werden kann.
Qualitätsmanagement bezeichnet alle zielgerichteten Maßnahmen, um Produkte, Prozesse und Leistungen zu optimieren. Dies reicht vom Verbessern der Kommunikationsstrukturen über das Einführen von fachlichen Standards über Leistungsplanung und -dokumentation bis hin zur Gestaltung von Arbeitsabläufen und ihrer Rahmenbedingungen.
Qualitätsmanagement ist eine Kernaufgabe des Managements und hat zum Ziel, unter Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen, die Effizienz der Arbeit und der Abläufe bzw. Prozesse zu steigern.
In der Eingliederungshilfe gelten für QM zudem die Vorgaben aus den SGB IX und XII sowie aus den Verträgen mit den Leistungsträgern. Die dort definierten Ziele sind handlungsleitend und im Rahmen von QM für die konkrete Leistungserbringung für Menschen mit Behinderung nachvollziehbar zu machen. Damit steht neben der Struktur- und Prozessqualität zunehmend die Wirkungsqualität aus Sicht des Leistungsberechtigten im Fokus.
Zu fast allen Themenfeldern gibt es innerhalb einer Organisation Regelungen, die jedoch häufig nicht systematisch verbunden bzw. in alltagstaugliche Prozesse für die Mitarbeitenden oder Führungskräfte übersetzt sind.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Systematisierung bzw. Vervollständigung bestehender Regelungen nach Ihren Bedürfnissen und Bedingungen und bei der Umwandlung in eine anwendungsfähige Form und für alle verständliche Sprache.
Qualitätsmanagement ist ein nie endender Prozess. Ich unterstütze Sie bei der Implementierung eines für Sie geeigneten Systems oder bei der Weiterentwicklung eines bestehenden Systems, das den Anforderungen von Transparenz und Klarheit in der Verantwortung bei gleichzeitiger effizienter Nutzung der Verbesserungspotentiale Rechnung trägt. Hierbei bringe ich meine langjährigen Erfahrungen aus interner und externer Beratungstätigkeit sowie als leitender Auditor bei zwei Zertifizierungsgesellschaften ein.
Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die Leistungen nach dem SGB erbringen, benötigen hierfür eine kostendeckende Finanzierung. Die in den zuständigen Vertragskommissionen vereinbarten jährlichen Vergütungssteigerungen bieten vielen Tagesstätten, Wohnangeboten und Werkstätten (WfbM) für Menschen mit Behinderung wie auch Einrichtungen der Alten- und Jugendhilfe keine ausreichende finanzielle Ausstattung mehr.
Deshalb müssen diese Einrichtungen bzw. deren Träger ihre Vergütungen regelmäßig in Einzelverhandlungen mit dem jeweiligen Kostenträger aushandeln.
Gerne unterstütze ich Sie dabei! Auf Wunsch bereite ich mit Ihnen die Verhandlungen vor, begleite Sie oder verhandele in Ihrem Auftrag.
Die Erfahrung aus ca. 100 Vergütungsverhandlungen in den letzten 10 Jahren ermöglichen mir, die Kosten für die Umsetzung Ihrer Konzeptionen und (vereinbarten) Leistungen zu ermitteln sowie die Auswirkungen finanzieller Einbußen auf die mit dem Leistungsträger vereinbarten Qualität zu benennen. Gemeinsam entwickeln wir eine Verhandlungsstrategie an den spezifischen Bedingungen Ihrer Einrichtung, die größtmöglichen Erfolg verspricht.
Wichtig ist mir auch hier eine konstruktive und lösungsorientierte Verhandlungsführung – bei durchaus möglichen unterschiedlichen Interessen und Auffassungen in der Sache.
Finanzcontrolling-Systeme in Einrichtungen sind zwangsläufig an den Anforderungen orientiert, die sich aus Bilanzierungs- und Steuergesetzen ergeben. Diese decken sich nicht mit den Anforderungen der Kostenträger bezüglich der Aufbereitung der Daten für eine Verhandlung.
Häufig führt dies dazu, dass die Kostendeckung von Vergütungen oder ihrer Bestandteile nicht einer regelmäßigen systematischen Betrachtung unterzogen werden kann, da die vorhandenen Auswertungen dies nicht ermöglichen. Zusätzliche Standardauswertungen, die auch die Dimension der (erlösarten- und kostenstellenbezogenen) Erlösdeckung beleuchten, können Bestand und Weiterentwicklung der Einrichtungen sichern und einen wesentlichen Beitrag zu Bewertung von Vergütungserhöhungen sowie ggf. zur Vorbereitung von Einzelverhandlungen, aber nach §§ 128 f BTHG auch zu potentiellen Rückforderungen durch die Leistungsträger leisten.
Neben dem Finanzcontrolling gewinnt der Auf- bzw. Ausbau eines Leistungscontrollings zunehmend an Bedeutung. Hier geht es zum einen darum, die für die Kunden (KlientInnen) zugesagte Leistung bedarfsgerecht und passgenau zu erbringen und zum anderen darum, die Refinanzierung der Leistung im Blick zu behalten und im Interesse sowohl der leistungserbringenden Organisation als auch der KundInnen und letztlich auch der Leistungsträger zu sichern. Über das BTHG wird zusätzlich der Aspekt der Wirkungsqualität Einzug in die Bewertung der Leistungen halten.
Die unterschiedlichen Regelungen in den Leistungsbereichen zur Bewertung von Einzel- und Gruppenleistungen, pauschale Bewilligung von Personalschlüsseln vs. einzeln bewilligte Zeiteinheiten oder Hilfebedarfsgruppen etc. stellen eine besondere Herausforderung beim Aufbau eines Leistungscontrollings dar.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Weiterentwicklung Ihres Finanzcontrollings sowie dem Auf- und Ausbau des Leistungscontrollings.
Die Strategie von Unternehmen in den Leistungsbereichen von Eingliederungshilfe und Soziale Sicherung gewinnt immer stärker an Bedeutung. Sie wird einerseits benötigt, um mittel- bis langfristige Entwicklungsziele sowohl intern als auch nach außen abzuleiten und zu vermitteln, andererseits um mit den Besonderheiten als Organisation und in Abgrenzung zu Mitbewerbern wahrgenommen zu werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei Strategieentwicklungsprozessen durch die Moderation von Strategiegruppen bzw. Leitungskreisen. Dabei sorge ich dafür, dass der Prozess lösungsorientiert ist und in einem ganzheitlichen Ansatz alle relevanten Personen(gruppen) sowie Umfeld und Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Häufig können flankierende Maßnahmen zur Verantwortungsklärung und Ablaufoptimierung (mit Ergebnissicherung und verbindlichen Verantwortungs- und Terminabsprachen) dazu beitragen, den Prozess effektiver zu gestalten und eine Lösungsfindung zu unterstützen.