Träger und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind schon immer - und aktuell durch die schrittweise Einführung des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) mehr denn je – gefordert, sich den gesellschaftlich veränderten Anforderungen dieses Geschäftsfeldes zu stellen.
Dabei stehen inzwischen die Menschen mit Behinderungen mit ihren Interessen und Neigungen, Wünschen, Bedürfnissen und Bedarfen im Zentrum des Organisations- und Mitarbeitendenhandelns.
Nicht mehr über die Betroffenen wird gesprochen, sondern mit ihnen.